Tätigkeitsbereiche
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Die Kanzlei Scheid berät Sie umfassend in folgenden Tätigkeitsbereichen:

Steuerrecht in
der Insolvenz
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Das sogenannte Fiskusprivileg wurde im Insolvenzrecht abgeschafft. Das heißt, dass der Staat bzw. das Finanzamt gleichrangig neben allen anderen Gläubigern vom Gesetzgeber behandelt wird und keine Sondervorteile genießt. Durch die Restschuldbefreiung werden Sie von Ihren Steuerverbindlichkeiten grundsätzlich (es gibt Ausnahmen) daher ebenso befreit wie von allen anderen Verbindlichkeiten.

Unternehmer/ Unternehmen in der Krise sparen jedoch oft die Steuerberaterkosten ein, und/ oder es ist völlig der Überblick über die Geschäftsunterlagen verloren gegangen. Der ehemalige Steuerberater weigert sich, die alten Unterlagen aufzuarbeiten, da er nicht bezahlt wurde.

Diese Situation ist höchst gefährlich, da Sie offensichtlich keine „geordneten Verhältnisse“ haben und ein Berufsverbot/ Gewerbeuntersagung oftmals die Folge ist. Es besteht die Gefahr, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden. Ihre Restschuldbefreiung ist in Gefahr.

Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Altlasten aufzuarbeiten. Wir haben die strafrechtlichen, insolvenzrechtlichen und steuerrechtlichen Fachkenntnisse, um diese umfassende und diffuse Lage für Sie zu klären!

Wir kooperieren mit

Steuerberaterin Daniela Scheid
Dipl.-Kaufmann Dipl.-Volkswirt
Herzog-Albrecht-Str. 5
82131 Gauting

Wir helfen Ihnen auch dabei, dass Sie in der Insolvenz Ihre selbständige Tätigkeit weiterführen können. Sie erhalten eine neue Steuernummer und können nochmals ganz „von vorne“ anfangen. Wir begleiten Sie bei Ihren steuerlichen Verpflichtungen in der Insolvenz und darüber hinaus.

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