Professionelle Schuldnerberatung
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Seit 1999 ist die gesetzliche Entschuldung auch für Privatpersonen möglich. Die Nachfrage ist hoch. Jährlich werden weit über 100.000 Insolvenzen eröffnet. Obwohl in den letzten Jahren die Anzahl der Schuldnerberatungsstellen enorm gestiegen ist, ist vor allem professionelle Schuldnerberatung heute nicht mal annähernd bedarfsdeckend.

Professionelle Schuldnerberatung findet in spezialisierten Schuldnerberatungsstellen statt. Die spezialisierte Schuldnerberatung beinhaltet die außergerichtliche Rechtsbesorgung, die Insolvenzantragsstellung und die gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt während des gesamten Insolvenzverfahrens bis zum Aufhebungsbeschluss.

 

Hauptvorteile der Insolvenz
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// Schuldenfreiheit nach 6, meist 5 oder womöglich 3 Jahren! Mit einem Insolvenzplan ist Schuldenfreiheit sogar bereits nach 1 Jahr möglich!

// Fortführung des Betriebes

// Stressfreiheit: Ab Insolvenz kein Druck mehr durch die Gläubiger

// Billig: Sie müssen nur einen ganz geringen Bruchteil Ihrer Schulden zahlen

// Rechtssicherheit: das Verfahren erfolgt geordnet bei einem deutschen Insolvenzgericht

 

Privatinsolvenz
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Rentner, Angestellte, Arbeitnehmer, Studenten, Arbeitslose, Beamte können durch die Privatinsolvenz schuldenfrei werden! Vor Insolvenzantragsstellung ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchzuführen. Sollte dieser Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitern, so können die InsolvenzPartner als staatlich anerkannte Stelle das Scheitern quittieren.

Ablauf der Privatinsolvenz

// Kostenloses Erstgespräch

// Ordnung Ihrer Unterlagen/ Abfragen der Schuldensummen

// Erstellung des außergerichtlichen Einigungsversuches

// Quittierung des Planes als Stelle im Sinne des § 305 InsO

// Erstellung des Insolvenzantrages sowie des Antrages auf Restschuldbefreiung

// Korrespondenz mit dem Gericht

// Insolvenzeröffnung und Benennung eines Insolvenzverwalters

// Korrespondenz mit dem Verwalter/ Abarbeitung der Sachverhalte/ Verteidigung gegen Insolvenzgläubiger/ Begleitung Hand in Hand durch die Insolvenz/ Stets persönliche Betreuung vor Ort

// Ankündigung der Restschuldbefreiung

Ab wieviel Schulden ein Insolvenzverfahren
zweckmäßig ist
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Die durchschnittlichen Schulden je Fall lagen in den Jahren 2006 bis 2008 bei etwa 60.000 Euro. Mittlerweile liegt diese Summe bei ca. 25.000 Euro.

Daraus ist ersichtlich, dass die Insolvenz zunehmend gesellschaftsfähig wird und viele Menschen die Vorteile und Chancen einer Insolvenz begreifen. Es kann durchaus bereits bei einer geringen Schuldensumme eine Insolvenzantragsstellung empfohlen werden.

Die Gläubiger als großer Verlierer
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Die Gläubiger sind die großen Verlierer des gesetzlichen Entschuldungsverfahrens. Die jährlichen Schäden summieren sich stets auf Milliarden. So verzeichneten die Insolvenzgläubiger im Jahre 2012 ein Schadensvolumen in Höhe von 38,5 Milliarden Euro.

Diese Zahlen bleiben natürlich nicht ohne Gegenwehr: Viele Rechtsabteilungen zahlreicher Gläubiger versuchen, die Schulden auf der Grundlage von „unerlaubten Handlungen“ gegenüber dem Gericht darzustellen, um zu verhindern, dass die konkrete Verbindlichkeit von der Restschuldbefreiung erfasst wird. Kurz: Die Gangart wird härter.

Man kann gegen die Darstellung der „unerlaubten Handlung“ jedoch Widerspruch bzw. Feststellungsklage erheben, um sich auch von derartigen Verbindlichkeiten durch die Restschuldbefreiung zu befreien. Ein Grund mehr, sich von einer professionellen Schuldenberatung und von ausgewiesenen Fachexperten beraten und im Insolvenzverfahren begleiten zu lassen.

Bei diesen Definitionen handelt es sich um bewusst einfach gehaltene Zusammenfassungen rechtlicher Zusammenhänge. Es wird weder Richtigkeit noch Vollständigkeit beansprucht. Die Verbindlichkeit der Aussagen wird im Einzelfall erst nach Rücksprache mit der Kanzlei Scheid hergestellt!

Schuldenerlass

Selbständige / Regelinsolvenz
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Durch die Regelinsolvenz können Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende schuldenfrei werden.

Gerade für Selbständige bietet die Insolvenz fast schon unglaubliche Chancen und Möglichkeiten:

Sie können auch in der Insolvenz Ihren Betrieb fortführen! Sie bleiben also „Ihr eigener Chef“.

Sie haben dabei nur einen fixen monatlichen Obolus zu zahlen. Dessen Höhe bemisst sich nach einem fiktiven angemessenen Dienstverhältnis. Ein Mehrgewinn muss nicht an die Masse abgeführt werden! Dies ist meist sehr „billig“ für den Schuldner. Lassen Sie sich genauer aufklären.

Mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten für Selbständige sogar seit dem 01.07.2014 noch erweitert. Wie der Name schon sagt, will der Gesetzgeber die Selbständigen natürlich von den Schulden befreien, aber dabei das Unternehmen des Selbständigen, das die Existenzgrundlage für den Selbständigen selbst und womöglich viele Arbeitnehmer darstellt, auch aus volkswirtschaftlichen Gründen erhalten. So zahlt zum Beispiel der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Löhne der Angestellten, um eine Fortführung des Betriebs zu ermöglichen. Wir erklären Ihnen wann und wie!

Ablauf der Regelinsolvenz
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// Kostenloses Erstgespräch

// Ordnung Ihrer Unterlagen/ Abfragen der Schuldensummen

// Gegebenenfalls Ortsbesichtigung des Betriebes zur Wertermittlung/ Abarbeitung vorinsolvenzlicher Sachverhalte

// Erstellung des Insolvenzantrages sowie des Antrages auf Restschuldbefreiung

// Korrespondenz mit dem Gericht

// Kontrolle und Verbesserung des Gutachtens

// Insolvenzeröffnung und Benennung eines Insolvenzverwalters

// Korrespondenz mit dem Verwalter/ Abarbeitung der Sachverhalte/ Verhandlung hinsichtlich des fixen Oboluses/ Verteidigung Ihrer Geschäfts- und Betriebsausstattung/ Verteidigung gegen Insolvenzgläubiger/ Begleitung Hand in Hand durch die Insolvenz/ Stets persönliche Betreuung vor Ort

// Ankündigung der Restschuldbefreiung